Ergänzende Richtlinien
Arbeitsstundenregelung
1. Alle aktivenMitglieder haben im laufendenKalenderjahr 25 Arbeitsstunden
zu leisten
2. Die Leistungspflicht beginnt am 1.1. des Kalenderjahres, in dem das
Mitglieder 14 Jahre alt wird.
3. Der Stundenverrechnungssatz beträgt einheitlich für alle Stunden 20.-€ / je
nicht geleistete Stunde.
4. Für nicht geleistete Stunden wird der entsprechende Kostensatz erhoben.
5. Arbeitsstunden sind entsprechend dem Eintrittsmonat / Nutzungsmonat zu
leisten.
6. Geleistete Arbeitsstunden werden zusammen mit den ausgeführten Arbeiten
auf einem Arbeitsstundennachweis dokumentiert und sind unmittelbar nach
dem Erbringen von einem Vorstandsmitgliedzu unterzeichnen. Sie werden
dazu angehalten, verspätet vorgelegte und nicht mehr nachvollziehbare
Nachweise nicht zu unterschreiben.
7. Jeder, der Arbeitsstunden leistet, muss einen separaten Stundennachweis
führen.
8. Arbeitsstundennachweise sind bis zum 30.11.des laufenden Jahre sorgfältig
und leserlich ausgefüllt im Vereinsbriefkasten einzuwerfen, beim Vorstand
abzugeben oder per Mail zu schicken,
9. Nicht geleistete Stunden werden im folgenden Jahr automatisch
im Lastschriftverfahren abgebucht.
10. Das Formular ist auf unserer Homepage hinterlegt
Der Vorstand des RFV Rodenstein e.V.
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