Ergänzende Richtlinien


Arbeitsstundenregelung
1. Alle aktivenMitglieder haben im laufendenKalenderjahr 25 Arbeitsstunden

    zu leisten
2. Die Leistungspflicht beginnt am 1.1. des Kalenderjahres, in dem das
    Mitglieder 14 Jahre alt wird.
3. Der Stundenverrechnungssatz beträgt einheitlich für alle Stunden 20.-€ / je
    nicht geleistete Stunde.
4. Für nicht geleistete Stunden wird der entsprechende Kostensatz erhoben.
5. Arbeitsstunden sind entsprechend dem Eintrittsmonat / Nutzungsmonat zu
    leisten.
6. Geleistete Arbeitsstunden werden zusammen mit den ausgeführten Arbeiten
    auf einem Arbeitsstundennachweis dokumentiert und sind unmittelbar nach
    dem Erbringen von einem Vorstandsmitgliedzu unterzeichnen. Sie werden
    dazu angehalten, verspätet vorgelegte und nicht mehr nachvollziehbare
    Nachweise nicht zu unterschreiben.
7. Jeder, der Arbeitsstunden leistet, muss einen separaten Stundennachweis
    führen.
8. Arbeitsstundennachweise sind bis zum 30.11.des laufenden Jahre sorgfältig
    und leserlich ausgefüllt im Vereinsbriefkasten einzuwerfen, beim Vorstand
    abzugeben oder per Mail zu schicken,
9. Nicht geleistete Stunden werden im folgenden Jahr automatisch

    im Lastschriftverfahren abgebucht.
10. Das Formular ist auf unserer Homepage hinterlegt
      Der Vorstand des RFV Rodenstein e.V.
 

 

 

Arbeitsstundenregelung.pdf
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Arbeitsstunden-Nachweis.pdf
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